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Die Ungleichbehandlung von Groß- und Kleingemeinden ist ein historisch überliefertes, mit der politisch-demokratischen Funktion der Selbstverwaltung aufs engste verknüpftes Kennzeichen der deutschen Kommunalverfassungen. Nachdem die auf Angleichung gerichteten Reformen der 60er und 70er Jahre nicht die Abschaffung, sondern den Ausbau des Ungleichbehandlungsinstrumentariums brachte, gilt es heute, einen Überblick über den Zusammenhang zwischen Zusammenfassung und innerer Aufgliederung der Gemeinden in Verbindung mit der Sonderstellung bestimmter Gemeindetypen zu verschaffen. Parallel dazu ist das Ziel zu verfolgen, die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung als Verfassungsgarantie auch in der Einzelinterpretation mit der demokratischen Legitimation örtlicher Herrschaft in Einklang zu bringen. Konkretes - und wichtigstes - Einzelergebnis dieser Untersuchung ist die Herausarbeitung der heute häufigen Duplizierung der Gemeindeebene und die Konsequenz, daß in bestimmten Fällen beide Ebenen durch Art. 28 II GG geschützt werden.