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Die Normen des Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) und seines Nachfolgers, der Brüssel-I-Verordnung (EuGVVO), bilden mit ihren Regelungen zu Fragen der Zuständigkeit und Anerkennung seit Jahrzehnten den Kernbestand des europäischen Zivilverfahrensrechts. Deren Auslegung ist dem Europäischen Gerichtshof anvertraut, der sich dabei regelmäßig auf das Prinzip der Rechtssicherheit beruft. Ist dieses Argument tragfähig? Johannes Schmidt untersucht unter verschiedenen Blickwinkeln, ob und inwieweit der EuGH Rechtssicherheit erreicht. Dabei fragt er einerseits nach der Berechenbarkeit der Rechtsprechung des EuGH, andererseits nach den Folgen der vom EuGH gewonnenen Ergebnisse für die Rechtsanwender. Die Analyse mündet in ein kritisches Fazit, an das sich die Suche nach Erklärungen und Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere stilistischer Art, anschließt.