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"Das unfreie Opfer der Nötigung erscheint zugleich als frei verantwortlicher Verbrecher!" Anhand dieses Zitats Karl Bindings lässt sich die Grundproblematik einführen, mit der sich eine umfassende Analyse der Kategorie "Nötigung" für das materiale Strafrecht beschäftigen muss. Denn die Kriterien, die die fehlende Verantwortlichkeit einer Person für ein durch fremdes Handeln abgenötigtes Verhalten feststellen, brauchen nicht überein zustimmen mit denen, nach Maßgabe deren eine Nötigung als rechtswidrige Verletzung fremder Verhaltensfreiheit zu beurteilen ist. So lautet die Grundthese des Buches. Nach Maßgabe dieses Differenzierungsansatzes werden dann sowohl die Grundstruktur des strafrechtlichen Nötigungstatbestands wie auch die allgemeinen Zurechnungsregeln, bei denen "Zwang" als Verantwortungskriterium auftaucht, näher präzisiert, um letztlich ebenso die spezifische Bedeutung einer fremden Nötigung im Bereich der Einwilligung und der Selbstverletzung genauer zu bestimmen.