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1. - Begriif der Bergbaukunde. Die Bergbaukunde ist der lnbe griff alier Lehren und Regeln fiir die zweckmaJ3ige technische und wirtschaft liche Ausfiihrung der zur bergman~ischen Gewinnung nutzbarer Mineralien erforderlichen Arbeiten. Eine scharfe Umgrenzung derjenigen Mineralgewinnungen, die als "berg mannische" zu bezeichnen sind, laBt sich nicht geben. Nach unserem Sprachgebrauch beschrankt sich der Begriff des Bergbaubetriebes im all gemeinen auf die Gewinnung solcher Mineralien, die in der Hauptsache unterirdisch vorkommen; bei diesen wird dann, wie z. B. bei Braunkohle und Eisenerzen, auch die Gewinnung unter freiem Himmel (der "Tagebau") als "Bergbau" betrachtet. Jedoch kann man auch die unterirdische Gewinnung derjenigen Mineralien, die, wie Marmor, Dachschiefer, Ton, im wesentlichen den Gegenstand von Steinbriichen oder Grabereien bilden, dem Bergbau zurechnen, da sie unter Anwendung besonderer bergmannischer Kunstgriffe zu erfolgen hat und auch in der Gesetzgebung als Bergbau be trachtet wird. 2. - Einteilung der Bergbaukunde. Da eine gewisse Kenntnis der Arten des V orkommens von nutzbaren Mineralien, d. h. der Lagerstatten, sowie eine allgemeine Vorstellung von den Naturkriiften, die bei der Entstehung und Gestaltung der Lagerstatten und ihres Nebengesteins tiitig gewesen sind, fiir den Bergmann unerlaBlich ist, soIl ein dariiber handelnder Abschnitt hier der Besprechung der bergtechnischen Abschnitte vorausgeschickt werden. Es ergeben sich dann folgende 10 Hauptabschnitte: 1. Gebirgs- und Lagerstattenlehre, 6. Grubenausbau, 7. Schachtabteufen 1), 2. Schiirf- und Bohrarbeiten, 3. Gewinnungsarbeiten, 8. Forderung (und Fahrung), 4. Ausrichtung, Vorrichtung und Ab- 9. Wasserhaltung, bau der Lagerstatten, . 10. Bekampfung von Grubenbranden; 5. Grubenbewetterung und -beleuch Atmungsgerate. tung.