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Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden in haftungsbeschränkenden Formen des Privatrechts »boomt« seit ein paar Jahren. Die Untersuchung setzt sich mit der Frage auseinander, ob sich die Gemeinde den Vorteil der finanziellen Risikoeingrenzung im Falle der Insolvenz einer kommunalen Eigengesellschaft tatsächlich zunutze machen kann. Erörtert wird zunächst der Einfluss der Gesellschafterstellung der Gemeinde auf die Insolvenzfähigkeit kommunaler Eigengesellschaften. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang die Insolvenzfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen anschließend die aus dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht folgenden Möglichkeiten eines Haftungsdurchgriffs gegen die Gemeinde sowie öffentlich-rechtliche Finanzierungs- bzw. Insolvenzabwendungspflichten. Nach dem Gesamtergebnis der Untersuchung besteht eine europarechtlich nicht zu beanstandende öffentlich-rechtliche Finanzierungspflicht der Gemeinde gegenüber ihren kommunalen Unternehmen in Privatrechtsform.