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Der Investor, der im Rahmen einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, wird - wie bei Unternehmenskäufen üblich - ein Interesse daran haben, dass die AG die Gewährleistungen hierfür übernimmt. Der Grundsatz der Vermögensbindung bei der AG untersagt jedoch Leistungen an Aktionäre, soweit es sich nicht um Gewinnausschüttungen handelt. Der Autor befasst sich unter Aufarbeitung vorhandener Rechtsprechung und Literatur damit, ob die AG nach geltendem Recht gegenüber dem Investor Gewährleistungen übernehmen kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dies nicht möglich ist. Im Folgenden werden Alternativgestaltungen analysiert. Die Ausarbeitung endet mit einer Betrachtung de lege ferenda, inwieweit der AG die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, eine Gewährleistungshaftung zu übernehmen. Der Autor spricht sich dafür aus, eine solche in Anlehnung an die Grundsätze der Börsenprospekthaftung zuzulassen.