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Der Gesetzgeber hat bei der Markenrechtsreform im Jahre 1994 das Werktitelrecht aus dem Wettbewerbsrecht herausgenommen, in das Markengesetz integriert und damit den Weg zu einem immaterialgüterrechtlichen Kennzeichenschutz des Werktitelrechts eröffnet. Vom Fachpublikum wird der Werktitel, beziehungsweise das Werktitelrecht bereits seit einiger Zeit als "Marke der Medienbranche" bezeichnet. Bei dem genannten Bezug zum Markenrecht werden vielfach die Rechtsgrundsätze aus dem Markenrecht unbesehen auf das Werktitelrecht übertragen. Romen Link untersucht auf Basis eines immaterialgüterrechtlichen Verständnisses des Werktitelrechts dessen tatsächliche (wirtschaftliche) Funktionen und deren Rechtsschutz gerade auch im Vergleich zum Markenrecht. Auf dieser Grundlage wird die Verkehrsfähigkeit, insbesondere die Übertragung und Lizenzierung von Werktitelrechten dargestellt.