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Die Autorin entwickelt in ihrer Arbeit ausgehend von der derzeitigen Fassung des §24 StGB einen Reformvorschlag auf der Grundlage einer dualistischen Konzeption von Versuch und Rücktritt. Kernpunkte des Gesetzesvorschlags sind hierbei die gegenüber dem geltenden Recht deutlichere Hervorhebung eines Rücktrittsvorsatzes und der Verzicht auf das Freiwilligkeitsmerkmal. Die Unterscheidung zwischen den drei Rücktrittsvarianten des §24 Abs. 1 StGB wird eingeebnet. Stattdessen wird verlangt, dass der Versuchstäter sich um die Verhinderung der Tatvollendung bemüht, indem er bewusst eine reelle Rettungschance für das Rechtsgut bereitstellt. Dabei darf er dem zufälligen Erfolgseintritt keinen Raum lassen. Daneben schlägt die Autorin vor, die starre Rechtsfolge der Straflosigkeit durch die Einführung einer obligatorischen Strafmilderung und eines fakultativen Absehens von Strafe zu ersetzen.