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Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Entstehungsgeschichte und Inhaltsanalyse des Entwurfs von 1922, der auch unter dem Namen "Entwurf Radbruch" bekannt ist und damit auf seinen wesentlichen Verfasser, den damaligen Reichsjustizminister Gustav Radbruch verweist. In Abgrenzung zum Vorgängerentwurf von 1919 bestanden die Kernpunkte der Reformarbeit in dem Bestreben nach der Aussonderung des "Polizeiunrechts" und des "gemeinschädlichen Verhaltens" aus dem Strafgesetzbuch, der Neufassung des Strafensystems, der Ausweitung der richterlichen Ermessensfreiheit und das "Vikariieren" von Strafe und Sicherungsverwahrung, einer neuen Betonung des Schuldprinzips und Entkriminalisierungsbemühungen im Besonderen Teil.