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"Nach der "Gesellschaft der Individuen" die "Gesellschaft der Organisationen", nach der "Gesellschaft der Organisationen" die "Gesellschaft der Netzwerke"!" So beschreibt Karl-Heinz Ladeur die Selbsttransformation der Gesellschaft in den westlichen Ländern der letzten hundertfünfzig Jahre. Der Untergang eines von monarchischer Repräsentationskraft bestimmten Staates führte auch im Recht zu einer stärkeren Öffnung für eine Welt aus Relationen. Vertikale Begründungsverhältnisse werden durch horizontale Beziehungen ersetzt, an denen zunächst Organisationen und Gruppen und heute mehr und mehr sich fortlaufend verändernde Netzwerke beteiligt sind. Auf diese gesellschaftliche Situation muss sich das Recht neu einstellen. Es muss dazu die veränderte Rolle der Ungewissheit verarbeiten, die nicht länger im Sinne klassischer Rationalitätsvorstellungen durch die Gewinnung eines festen Grundes weitgehend beseitigt werden kann. Gefordert ist die Anpassung an eine Netzwerklogik der relationalen Rationalität, die in unterschiedlichen Feldern - Rechtstheorie, Rechtsmethodologie, Staatstheorie, Verfassungstheorie, Verwaltungsrecht usw. - zu operationalisieren ist.