Non ti piace? Non importa! Puoi restituircelo entro 30 giorni
Non puoi sbagliarti con un buono regalo. Con il buono regalo, il destinatario può scegliere qualsiasi prodotto della nostra offerta.
30 giorni per il reso
Zu den Stoffen, die heutzutage das Interesse der Forscher und Praktiker erregen, gehoren das Kieselsauregel und die Bleicherden. Beide besitzen in hohem MaBe die Fahigkeit, durch Adsorption aus Stoffgemischen einzelne Bestandteile abzutrennen, und finden daher als Reinigungs-und Klarmittel in der Technik Verwendung. AuBerordentlich zahlreich sind die diese beiden Stoffe betreffenden Arbeiten sowie die einschHigigen Patente. Da es fur denjenigen, der sich mit der Herstellung, Behandlung und Verwendung der beiden Adsorptionsmittel eingehender vertraut machen will, schwierig ist, die zerstreute Literatur zu ermitteln, so hielt es der Verfasser fUr angezeigt, diese Literatur in gesammelter und ubersichtlich geordneter Form dem Interessenten zur Verfugung zu stellen. AIle Fachgenossen, die Arbeiten, welche der Verfasser nicht beruck sichtigt haben sollte, kennen, werden ihn zu Dank verpflichten, wenn sie diese Lucken fur eine spatere Neuauflage ausfUllen helfen wollteu. Berlin-Grunewald, Juni 1927. Del' Verfasser. Inhaltsverzeichnis. Seite I. Einleitung . . . . 1 II. Das Kieselsiiuregel. 1. Die Eigenschaften und Herstellung des Kieselsauregels. . . .. 1 2. Die im In- und Ausland patentierten Verfahren zur Herstellung von Kieselsauregel . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 58 . 3. Die Verwendung des Kieselsauregels . . . . . . . . .. . .. . 67 a) Die Verwendung des Kieselsauregeis zur Adsorption von Gasen und Dampfen . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 67 . b) Die im In-und Ausiande patentierten Verfahren zur Adsorption von Gasen und Dampfen durch Kieselsauregel . . . . .:' . 94 c) Die Verwendung des Kieselsauregels zum Raffinieren von 01. 96 d) Die Verwendung des Kieselsauregels als Trager fiir Katalysatoren 105 e) Die Verwendung des Kieselsauregeis in del' Pharmazie und Medizin 105 f) Die Verwendung des Kieselsauregels fUr verschiedene sonstige Zwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 . .