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Diese Arbeit hat die Frage zum Gegenstand, innerhalb welchen konzeptionellen Rahmens das internationale Privatrecht (IPR) sich angesichts moderner Entwicklungen bewegen sollte. Das "klassische" IPR geht von Recht als einem zwangsläufig staatlich gesetzten Phänomen aus, weswegen sich internationalprivatrechtliche Systeme bislang nur innerhalb der Grenzen der jeweiligen nationalen Rechtssysteme denken ließen. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte zeigen jedoch, dass die soziale Realität mehr und mehr staatlich-territorialen Festlegungen entwächst und sich stattdessen funktionell ausdifferenzierte Sektoren herausbilden, für die Landesgrenzen keine Relevanz mehr besitzen. In einer globalisierten Welt, so die Argumentation dieser Abhandlung, entsteht globaler Regulierungsbedarf außerhalb der traditionellen staatlichen Rechtssysteme. Um diesem Bedarf adäquat zu begegnen, muss das IPR als übergreifendes System gedacht werden, innerhalb dessen den einzelnen Staaten lediglich die Rolle unselbständiger Subsysteme zukommt. Die Auswirkungen dieser neuen Sichtweise werden anhand des Problems der Anwendung "fremden" Rechts untersucht.