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Ab etwa 1850 gründeten einige Apotheker wegen der Niederlassungsbeschränkung Drogerien mit einem breit gefächerten Warenangebot, darunter auch Arzneimittel. Die «Kaiserliche Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneiwaren außerhalb der Apotheke» von 1872 löste standespolitisches Engagement aus: Der Apothekerverband setzte sich für den Erhalt von Niederlassungsbeschränkung und Monopol, der Drogistenverband für die Arzneimittelhandelserlaubnis und Berufsbildanerkennung ein. Zwar verlor die inhabergeführte Drogerie wegen der Errichtung von Drogeriemarktketten an Bedeutung. Dennoch hat die Konkurrenz zwischen Apotheke und Drogerie aufgrund des Vorstoßes einer Drogeriemarktkette Rezeptsammelstellen einzurichten zu Beginn des 21. Jahrhunderts nichts an Brisanz eingebüßt.